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Elternbefragung | Rhein-Pfalz-Kreis

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

der Ausbau der Ganztagsbetreuung schreitet weiter voran: Kinder in Kitas haben mit dem Kita-Gesetz bereits einen Anspruch auf tägliche Betreuung von regelmäßig 7 Stunden. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt dieser Anspruch auch für Grund- und Förderschulkinder – mit 8 Stunden täglich, inklusive Ferienbetreuung. Er wird Schritt für Schritt eingeführt, beginnend mit den Erstklässlern im Schuljahr 2026/2027.

Um genauer zu erfahren, was Ihnen bei der Ganztagsbetreuung Ihres Kindes wichtig ist und welchen Betreuungsumfang Sie benötigen, führt das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism gGmbH) im Auftrag des Jugendamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine integrierte Elternbefragung durch.

Für Eltern mit Kindern im Vorschulalter und Grundschulalter gibt es einen gemeinsamen Fragebogen. Füllen Sie bitte für jedes Ihrer Kinder im Vorschul- oder Grundschulalter einen eigenen Fragebogen aus.

Die Befragung richtet sich an

  • alle Eltern/ Sorgeberechtigten von Vorschulkindern im Alter von 0 bis 6 Jahren.
  • sowie an alle Eltern/ Sorgeberechtigten, deren Kinder aktuell eine Grund- oder Förderschule besuchen.

Ihre Wünsche und Anregungen sind uns für unsere Planung wichtig. Wir möchten die Betreuungsangebote für Familien mit Kindern im Grundschulalter weiter verbessern.

Der Fragebogen enthält daher folgende Bereiche:

  • Allgemeine Fragen zu Ihrem Kind
  • Aktuelle Betreuungssituation
  • (Zukünftiger) Betreuungsbedarf
  • Einschätzungsfragen zu Merkmalen einer Ganztagsbetreuung
  • Mobilität

Mit Ihren Angaben gehen wir vertraulich um und werten diese so aus, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person/Ihre Familie möglich sind. Die Einhaltung des Datenschutzes wird zu jeder Zeit gewährleistet. Nach der Auswertung werden wir Sie in geeigneter Weise über die Ergebnisse informieren.

Es handelt sich bei der Befragung nicht um ein Anmeldeverfahren für ein Betreuungsangebot.

Die Beantwortung des Online-Fragebogens dauert etwa zwischen 10 und 20 Minuten. Bitte füllen Sie den Fragebogen bis zum 31.01.2026 aus. Sie können das Ausfüllen des Fragebogens unterbrechen. Zur Fortsetzung muss das weitere Ausfüllen des Bogens allerdings am selben PC/Smartphone stattfinden.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Erfahrungen und Wünsche einzubringen – denn nur gemeinsam können wir die Betreuung der Kinder im Rhein-Pfalz-Kreis bestmöglich gestalten. Nehmen Sie jetzt an der Umfrage teil und helfen Sie uns, eine passgenaue Lösung für die Bedürfnisse Ihrer Familie zu entwickeln.

Bei Fragen zum Online-Erhebungsbogen wenden Sie sich gerne an:

Wir danken Ihnen sehr für Ihre Teilnahme und Unterstützung!

Dies ist eine anonyme Umfrage.

In den Umfrageantworten werden keine persönlichen Informationen über Sie gespeichert, es sei denn, in einer Frage wird explizit danach gefragt.

Wenn Sie für diese Umfrage einen Zugangscode benutzt haben, so können Sie sicher sein, dass der Zugangsschlüssel nicht zusammen mit den Daten abgespeichert wurde. Er wird in einer getrennten Tabelle aufbewahrt und nur aktualisiert, um zu speichern, ob Sie diese Umfrage abgeschlossen haben oder nicht. Es gibt keinen Weg, die Zugangscodes mit den Umfrageergebnissen zusammenzuführen.

Vielen Dank, dass Sie als Eltern an der Befragung zu den Ganztags- und Nachmittagsangeboten für Vorschul- und Grundschulkinder des Rhein-Pfalz-Kreises teilnehmen.

Datenschutz hat für uns einen besonders hohen Stellenwert. Bevor es daher losgehen kann, folgt ein kurzer Hinweis zum Datenschutz.

Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte

Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH, Flachsmarktstr. 9, 55116 Mainz

Zu allen Fragen zur Verarbeitung der Daten und der Wahrnehmung Ihrer Rechte gemäß der DSGVO können Sie sich an datenschutz@ism-mz.de wenden.

Zweck der Datenverarbeitung

Die Daten werden im Auftrag des Rhein-Pfalz-Kreises erhoben. Die Datenerhebung dient der Ermittlung des Betreuungsbedarfs von Eltern mit Vorschul- und Grundschulkindern in den einzelnen Verbandsgemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises, um letztendlich vor dem Hintergrund des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ein bedarfsgerechtes Angebot gestalten und sicherstellen zu können.

Die Datenerhebung erfolgt durch Ihre freiwillige Teilnahme an dieser Elternbefragung.

Kategorien von Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten folgender Kategorien:

  • Alter des Kindes
  • Wohnort des Kindes (Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde)
  • (voraussichtlich) besuchte Kindertageseinrichtung, Grund- oder Förderschule
  • Bestehender Eingliederungsbedarf
  • Erwerbssituation des Haushalts

Die Auswertungen erfolgen auf der Ebene des Landkreises und ggf. auf der Ebene der Gemeinden. Es werden keine einrichtungsbezogenen Auswertungen vorgenommen, wenn eine geringe Fallzahl Rückschlüsse auf Familien zulassen würde.

Ihre Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben.

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten können Sie außerdem jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie hier:

www.bfdi.bund.de

Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten 

Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, insbesondere durch den Zugangs- und Zugriffsschutz zu unseren Datenspeicherungssystemen.

Löschung bzw. Sperrung der Daten

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern die hier erhobenen Daten nur so lange, wie es für die Durchführung des Vorhabens und die damit verbundenen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

 

Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:

www.ism-mz.de/datenschutz